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Verkauf nach Erbschaft

Geerbte Wohnungen vermieten

Unsere erfahrenen Makler unterstützen Sie mit viel Einfühlungsvermögen

Sie haben eine Wohnung geerbt, hängen zwar an dieser, wissen aber gar nicht so richtig, was Sie damit anfangen sollen? Dann ist Vermietung eine Option. Vorher sollten Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, ob Ihnen die Vermietung auch aus finanzieller Sicht gesehen etwas bringt. Wir wissen, dass es gerade in solchen Situationen schwierig ist, einen klaren Kopf zu bewahren. Deswegen unterstützen Sie unsere erfahrenen Makler in dieser Extremsituation mit besonders viel Einfühlungsvermögen.

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Gespräch nach Erbschaft
Wer eine Wohnung erbt, sollte aber nicht gleich über Vermietung nachdenken, sondern sich im Vorfeld darüber informieren, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen möchte. Dazu sollte man sich einen Eindruck darüber verschaffen, wie es um die Finanzen bestellt ist und erst dann eine Entscheidung treffen. Sie sollten unter anderem beim Grundbuchamt nachfragen, ob Ihre Wohnung mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Dazu müssen Sie Ihren Erbschein vorlegen. Des Weiteren raten wir Ihnen dazu, herauszufinden, ob es ein Testament gibt, in dem geregelt ist, was mit der Immobilie geschehen soll. Wer das Erbe antreten will, sollte sich unbedingt im Vorfeld darüber informieren, wie hoch der Wert der geerbten Immobilie ist.

Wenn Sie erfahren möchten, was Ihre Wohnung wert ist, können Sie damit einen professionellen Immobilienmakler wie uns beauftragen. Wir finden den Wert anhand verschiedener Faktoren heraus – unter anderem anhand der Lage, der Ausstattung und des Modernisierungsgrads.

Haben Sie den Wert Ihrer Wohnung erst einmal herausgefunden, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Dabei spielen auch Kriterien wie die Höhe der Erbschaftssteuer oder der Hypothek eine entscheidende Rolle. Darüber entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen, müssen zwar Sie, wir stehen Ihnen aber gerne unterstützend und beratend zur Seite.

Zugute kommt uns dabei unsere jahrelange Erfahrung am Immobilienmarkt: Wir können den Verkehrswert Ihrer Immobilie optimal bestimmen und Ihnen außerdem sagen, welchen Mietpreis Sie für Ihre Wohnung verlangen können.

Sind Sie unsicher, ob es sich für Sie lohnt, dass Erbe anzunehmen, um es dann zu vermieten? Wir liefern Ihnen mit unserer professionellen Wertermittlung einen Anhaltspunkt, anhand dessen Sie wahrscheinlich in der Lage sein werden, besser eine Entscheidung treffen zu können.

Wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihre Geschwister geerbt haben, könnte es mitunter kompliziert werden. Die einfachste Lösung ist die, dass Ihre Eltern genaue Regelungen für diesen Fall getroffen haben.

Dazu kommen mehrere Optionen in Betracht: So ist es beispielsweise möglich, dass schon festgelegt worden ist, dass Sie oder eines Ihrer Geschwister die Wohnung erhält und die anderen auszahlen muss. Es kann aber auch sein, dass Ihre Eltern wollen, dass Sie und Ihre Geschwister zu gleichen Teilen die Immobilie erben und festgelegt haben, dass Sie selbst entscheiden sollen, wie sie mit diesem Erbe umgehen. Nach dem Gesetz steht dann jedem Kind der gleiche Teil des Erbes zu, es entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Dieser gehört dann gemeinsam das Erbe – und zwar so lange, bis sie aufgelöst worden ist. Bis dahin aber müssen die Erben gemeinsam festlegen, was mit dem Erbe geschehen soll. Da in einer Erbengemeinschaft auch spezielle Kriterien im Hinblick auf die Haftung gelten – es gibt eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung – tun viele gut daran, diese Erbengemeinschaft möglichst schnell aufzulösen.

Oft ist es gut, wenn Sie einen Erbschein haben. Denn dieser:

  • ist erforderlich, wenn kein Testament vorliegt
  • ist ein amtliches Zeugnis, das darüber Auskunft gibt, wer Erbe ist
  • wird von Banken und Behörden benötigt

Allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie das Erbe annehmen, wenn Sie diesen beim Notar beantragen.

Steht schon fest, dass Sie Alleinerbe sind und denken Sie darüber nach, selbst in Ihre Wohnung zu ziehen? Dann sollten Sie sich vorab Gedanken dazu machen, ob die Wohnung ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Natürlich können Sie Ihre Wohnung dann später immer noch vermieten.

Bevor Sie einziehen, sollten Sie jedoch Antworten auf folgende Fragen parat haben:

  • Ist die Wohnung groß genug für die ganze Familie?
  • Sind noch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, unter anderem, um später Energie zu sparen?
  • Wie hoch sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen?
  • Wie hoch sind die Betriebskosten?
  • Wie teuer sind erforderliche Möbel?
  • Wie viel kostet ein Umzug?

Gut zu wissen: Auf Immobilienerben könnte eine Erbschaftssteuer zukommen. Wir beraten Sie gerne dazu, wann eine solche Steuer für Sie fällig werden würde und finden für Sie die beste Lösung.

Wenn man eine Wohnung erbt, kann es sein, dass man nicht selbst in sie einziehen möchte. Vielleicht bietet sie nicht ausreichend Platz oder liegt an einem Ort, der viel zu weit vom eigenen Arbeitsplatz entfernt liegt. Die Wohnung aufzugeben und zu verkaufen, kommt für viele jedoch auch nicht in Frage – unter anderem, weil das Herz an ihr hängt.

In diesem Fall ist die Vermietung der Wohnung eine gute Option. Doch dabei sollten Sie Folgendes im Hinterkopf behalten: Einerseits kommen durch die Vermietung Einnahmen für Sie herein. Andererseits müssen Sie sich aber auch um vieles kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten.

Bei der Vermietung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wenn Sie Mieteinnahmen erzielen, sollten diese nicht nur die laufenden Kosten decken. Schauen Sie, dass Sie auch etwas zurücklegen können. Dabei sollten Sie Kosten für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen schon einkalkuliert haben.
  • Als Vermieter sind Sie für die Lösung der Probleme der Mieter mit Bezug auf die Wohnung verantwortlich – es sei denn, sie beauftragen jemanden, der sich darum kümmert.
  • Als Vermieter müssen Sie Ihren Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zustellen.
  • Sie müssen sich über einige gesetzliche Regelungen informieren. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, dauernd die Miete zu erhöhen.

Es ist möglich, dass die Immobilie, die man geerbt hat, vermietet ist. Dann gilt: Das Mietverhältnis geht auf Sie als Erben über. Über diesen Umstand müssen Sie Ihre Mieter informieren. Das gilt auch für den Fall, dass Sie als Erbengemeinschaft das Haus oder die Wohnung vermieten.

Es kann ja aber auch sein, dass Sie die Wohnung selbst nutzen und in Sie einziehen möchten. In diesem Fall können Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich begründet sein und darf nicht vorgeschoben werden. Andernfalls muss man mit hohen Schadensersatzforderungen seitens des Mieters rechnen.

Gut zu wissen: Mieter, die sich nicht sicher sind, wie die Eigentumsverhältnisse nach dem Tod ihres ehemaligen Vermieters geregelt sind, können die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit auch beim Amtsgericht hinterlegen.

Kompetente Beratung

Haben Sie eine Wohnung geerbt, sind sich jedoch nicht sicher, ob Selbstnutzung oder Vermietung die richtigen Optionen für Sie sind? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und gehen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile durch, die bei der Selbstnutzung oder bei der Vermietung der Immobilie für Sie entstehen können.

Machen Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns aus – wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen gerne beratend zur Seite.

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